A

Angemessenheitsbeschluss

Eine Entscheidung der EU-Kommission, die einem Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt. Datenübermittlungen dorthin sind dann ohne zusätzliche Garantien zulässig.

Anonymisierung

Verfahren, bei dem personenbezogene Daten so verändert werden, dass sich kein Bezug mehr zu einer bestimmten Person herstellen lässt. Anonymisierte Daten fallen nicht mehr unter die DSGVO.

Aufbewahrungspflicht

Gesetzliche Vorgabe, bestimmte Unterlagen für einen festgelegten Zeitraum aufzubewahren – etwa Rechnungen oder steuerrelevante Dokumente. Sie steht oft in Spannung zur Pflicht, Daten zu löschen.

Aufsichtsbehörde

Staatliche Stelle, die die Einhaltung des Datenschutzrechts überwacht und durchsetzt. In Deutschland sind das die Landesdatenschutzbehörden und der oder die Bundesbeauftragte.

Auftragsverarbeiter

Ein Dienstleister, der personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung eines Verantwortlichen verarbeitet, zum Beispiel ein Cloud- oder Hosting-Anbieter. Er entscheidet nicht selbst über Zweck und Mittel der Verarbeitung.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Schriftlicher Vertrag zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter, der die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Er ist nach Artikel 28 DSGVO Pflicht und legt Pflichten, Weisungen und Schutzmaßnahmen fest.

Auskunftsrecht der betroffenen Person (Auskunftsbegehren)

Recht jeder Person zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten über sie verarbeitet werden und zu welchen Zwecken. Auf ein solches Auskunftsbegehren muss der Verantwortliche in der Regel innerhalb eines Monats reagieren.

B

Benachrichtigung betroffener Personen

Pflicht, betroffene Personen zu informieren, wenn eine Datenschutzverletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten bedeutet. Die Benachrichtigung muss verständlich sein und Folgen sowie Gegenmaßnahmen nennen.

Berechtigtes Interesse

Eine Rechtsgrundlage der DSGVO, die eine Datenverarbeitung erlaubt, wenn sie für legitime Zwecke nötig ist und die Interessen der betroffenen Person nicht überwiegen. Erfordert immer eine Abwägung der Interessen.

Berichtigung

Recht der betroffenen Person, unrichtige Daten korrigieren und unvollständige Daten ergänzen zu lassen. Der Verantwortliche muss der Korrektur unverzüglich nachkommen.

Beschwerderecht

Recht jeder Person, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie ihre Rechte verletzt sieht. Die Beschwerde ist unabhängig von anderen Rechtsbehelfen möglich.

Besonderen Kategorien personenbezogener Daten

Besonders sensible Daten wie Gesundheit, Religion, ethnische Herkunft oder sexuelle Orientierung. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur unter strengen Ausnahmen erlaubt.

Betroffener

Eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ihr stehen die in der DSGVO geregelten Betroffenenrechte zu.

Biometrische Daten

Personenbezogene Daten zu körperlichen oder verhaltensbezogenen Merkmalen, etwa Fingerabdruck, Gesicht oder Stimme. Werden sie zur eindeutigen Identifizierung genutzt, zählen sie zu den besonderen Datenkategorien.

Botpress

Botpress ist eine Entwicklungsplattform für KI-Agenten und Chatbots, die visuelle Workflows, Wissensquellen, Integrationen und programmierbare Komponenten verbindet.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das deutsche Datenschutzgesetz, das die DSGVO an einigen Stellen konkretisiert und ergänzt. Es regelt unter anderem Beschäftigtendatenschutz und die Bestellung von Datenschutzbeauftragten.

C

D

Datenkategorien

Die Arten von Daten, die verarbeitet werden, etwa Kontakt-, Vertrags- oder Gesundheitsdaten. Sie werden im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erfasst.

Datenklassen

Eine Einteilung von Daten nach Schutzbedarf, etwa öffentlich, intern, vertraulich oder streng vertraulich. Die Klasse bestimmt, welche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.

Datenminimierung

Grundsatz, nur so viele personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten, wie für den Zweck wirklich erforderlich sind. Überflüssige Daten sollen gar nicht erst gesammelt werden.

Datenpanne

Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, etwa durch Verlust, Diebstahl oder unbefugten Zugriff. Je nach Risiko muss sie der Aufsichtsbehörde und den Betroffenen gemeldet werden.

Datenquelle

Der Ursprung, aus dem personenbezogene Daten stammen, etwa die betroffene Person selbst oder eine dritte Stelle. Stammen Daten nicht von der Person, muss sie in der Regel über die Quelle informiert werden.

Datenraum

Eine geschützte Umgebung, in der Daten kontrolliert gespeichert, geteilt und gemeinsam genutzt werden. Zugriffsrechte und Protokollierung stellen sicher, dass nur Berechtigte zugreifen.

Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten und das Recht jeder Person, selbst über die Verwendung ihrer Daten zu bestimmen. Er stellt sicher, dass Daten nur rechtmäßig und zweckgebunden verarbeitet werden.

Datenschutz-Konzept

Ein dokumentierter Plan, wie eine Organisation personenbezogene Daten schützt und die DSGVO umsetzt. Es beschreibt Verantwortlichkeiten, Prozesse sowie technische und organisatorische Maßnahmen.

Datenschutzaudit

Der Schutz personenbezogener Daten und das Recht jeder Person, selbst über die Verwendung ihrer Daten zu bestimmen. Er stellt sicher, dass Daten nur rechtmäßig und zweckgebunden verarbeitet werden.

Datenschutzbeauftragter (DSB)

Person, die im Unternehmen die Einhaltung des Datenschutzes überwacht und berät. In bestimmten Fällen ist die Bestellung gesetzlich verpflichtend.

Datenschutzbestandaufnahme

Eine systematische Erfassung aller Verarbeitungen, Datenarten und Systeme einer Organisation. Sie ist der Ausgangspunkt, um Datenschutzrisiken zu erkennen und Maßnahmen zu planen.

Datenschutzerklärung

Dokument, das transparent darüber informiert, welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Sie muss leicht zugänglich und verständlich sein.

Datenschutzfolgenabschätzung

Eine Risikoanalyse, die vor besonders risikoreichen Verarbeitungen durchgeführt werden muss. Sie bewertet mögliche Gefahren für Betroffene und legt geeignete Schutzmaßnahmen fest.

Datenschutzkoordinator

Eine Person, die in einem Bereich oder einer Abteilung Datenschutzaufgaben koordiniert und als Schnittstelle zum Datenschutzbeauftragten dient. Die Rolle unterstützt die praktische Umsetzung der Vorgaben.

Datenschutzmanagement

Die organisierte Steuerung aller Datenschutzaufgaben über Prozesse, Verantwortlichkeiten und Dokumentation. Es stellt sicher, dass die Vorgaben der DSGVO dauerhaft und nachweisbar eingehalten werden.

Datenschutzvorfall

Ein Ereignis, bei dem personenbezogene Daten unbeabsichtigt oder unrechtmäßig offengelegt, verändert, verloren oder zugänglich gemacht werden. Je nach Risiko ist er der Aufsichtsbehörde und ggf. den Betroffenen zu melden.

Datensicherheit

Die Gesamtheit technischer und organisatorischer Maßnahmen, die Daten vor Verlust, Manipulation und unbefugtem Zugriff schützen. Sie ist eine Voraussetzung für wirksamen Datenschutz.

Datensicherheitsmaßnahmen

Technische und organisatorische Vorkehrungen, die Daten vor Verlust, Manipulation und unbefugtem Zugriff schützen. Dazu zählen etwa Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Backups und Schulungen.

Datenübermittlung (extern)

Die Weitergabe personenbezogener Daten an Stellen außerhalb der eigenen Organisation. Sie ist nur zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage besteht und der Schutz der Daten gewährleistet ist.

Datenübermittlung (intern)

Die Weitergabe personenbezogener Daten innerhalb derselben Organisation, etwa zwischen Abteilungen. Auch sie muss zweckgebunden sein und auf einer Rechtsgrundlage beruhen.

Direktwerbung

Werbung, die sich direkt an einzelne Personen richtet, etwa per E-Mail, Post oder Telefon. Betroffene können der Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen.

Dokumentationspflicht

Die Pflicht, Datenschutzmaßnahmen und Verarbeitungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Sie dient dem Nachweis, dass die DSGVO eingehalten wird (Rechenschaftspflicht).

Double Opt-In

Verfahren, bei dem eine Anmeldung – etwa zum Newsletter – zusätzlich per Bestätigungslink verifiziert wird. So wird sichergestellt, dass die Einwilligung wirklich von der angegebenen Person stammt.

Dritter

Eine Person oder Stelle außerhalb von Verantwortlichem, Auftragsverarbeiter und betroffener Person. Eine Weitergabe von Daten an Dritte benötigt eine eigene Rechtsgrundlage.

Drittland

Ein Land außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums. Eine Datenübermittlung dorthin ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig, etwa mit geeigneten Garantien.

E

Eindeutiger Identifizierung

Die Zuordnung von Daten zu genau einer bestimmten Person, etwa über eine eindeutige Kennung oder biometrische Merkmale. Sie macht aus Daten personenbezogene Daten und löst die Pflichten der DSGVO aus.

Einschränkung der Verarbeitung

Recht der betroffenen Person, die Nutzung ihrer Daten vorübergehend zu sperren, statt sie zu löschen. Die Daten werden dann nur noch in engen Ausnahmefällen verarbeitet.

Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Die freiwillige, informierte und eindeutige Zustimmung einer Person zur Verarbeitung ihrer Daten. Sie ist eine zentrale Rechtsgrundlage und kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

Einwilligungserklärung

Die dokumentierte Zustimmung einer Person zur Verarbeitung ihrer Daten für einen bestimmten Zweck. Sie muss freiwillig, verständlich und nachweisbar sein und kann jederzeit widerrufen werden.

Empfänger personenbezogener Daten

Jede Stelle, an die personenbezogene Daten weitergegeben werden, ob extern oder innerhalb der Organisation. Betroffene haben ein Recht darauf zu erfahren, wer ihre Daten erhält.

Erhebung personenbezogener Daten

Das Beschaffen oder Sammeln personenbezogener Daten, etwa über Formulare, Verträge oder Sensoren. Schon die Erhebung benötigt eine Rechtsgrundlage und einen festgelegten Zweck.

Erwägungsgrund

Erläuternder Vorspann eines EU-Rechtsakts, der Ziele und Hintergrund der einzelnen Artikel beschreibt. Die Erwägungsgründe der DSGVO helfen, ihre Vorschriften richtig auszulegen.

F

G

H

I

ISO 27001

Eine international anerkannte Norm für Informationssicherheits-Managementsysteme. Unternehmen können sich danach zertifizieren lassen, um ein hohes Sicherheitsniveau nachzuweisen.

ISO 27001-Audit

Eine Prüfung, ob ein Informationssicherheits-Managementsystem die Anforderungen der Norm ISO 27001 erfüllt. Ein erfolgreiches Audit ist Voraussetzung für die Zertifizierung.

Identifikationsmerkmal

Ein Merkmal, das eine Person erkennbar macht, etwa Name, Kundennummer, IP-Adresse oder eine Kennung. Schon die Kombination mehrerer Merkmale kann einen Personenbezug herstellen.

Informationspflicht

Pflicht des Verantwortlichen, Betroffene aktiv über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren. Dazu gehören Zwecke, Rechtsgrundlage, Empfänger, Speicherdauer und die Betroffenenrechte.

Informationssicherheit

Der Schutz von Informationen hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit – unabhängig davon, ob sie personenbezogen sind. Sie umfasst technische und organisatorische Maßnahmen.

Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS)

Ein systematischer Rahmen aus Richtlinien, Prozessen und Maßnahmen zur Steuerung der Informationssicherheit. Er sorgt dafür, dass Sicherheit dauerhaft geplant, umgesetzt, überprüft und verbessert wird.

Informationssicherheitskontrollen

Konkrete Schutzmaßnahmen, die Risiken für die Informationssicherheit verringern, etwa Zugriffsrechte, Verschlüsselung oder Protokollierung. Sie werden anhand des Risikos ausgewählt und regelmäßig überprüft.

Informationssicherheitsrichtlinie

Ein verbindliches Grundsatzdokument, das Ziele, Verantwortlichkeiten und Regeln für den Schutz von Informationen festlegt. Sie bildet die Basis für konkrete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.

Integrität

Schutzziel der Informationssicherheit, das sicherstellt, dass Daten nicht unbemerkt oder unbefugt verändert werden. Sie gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen.

Integrität im Datenschutz

Schutzziel, das sicherstellt, dass Daten nicht unbemerkt oder unbefugt verändert werden. Es gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen.

J

K

L

M

N

O

P

R

Rasa

Rasa ist ein Framework und eine Plattform für die Entwicklung, Prüfung, Bereitstellung und Analyse dialogbasierter KI-Assistenten mit kontrollierbarer Gesprächslogik.

Rechenschaftspflicht

Grundsatz, dass der Verantwortliche die Einhaltung der DSGVO nicht nur gewährleisten, sondern auch nachweisen muss. Dafür sind Dokumentation und geeignete Nachweise erforderlich.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Recht, die eigenen bereitgestellten Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zu erhalten oder direkt zu einem anderen Anbieter übertragen zu lassen. Es erleichtert den Wechsel von Diensten.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Recht der betroffenen Person, die Nutzung ihrer Daten vorübergehend sperren zu lassen, statt sie zu löschen. Die Daten dürfen dann nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen verarbeitet werden.

Recht auf Löschung („Recht auf Vergessen werden“)

Recht der betroffenen Person, die Löschung ihrer Daten zu verlangen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es wird auch als "Recht auf Vergessenwerden" bezeichnet.

Rechte der betroffenen Person

Die Gesamtheit der Rechte, die die DSGVO Personen einräumt – darunter Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Sie ermöglichen Kontrolle über die eigenen Daten.

Risikobewertung

Die systematische Einschätzung, welche Gefahren für Daten oder Personen bestehen und wie wahrscheinlich und schwerwiegend sie sind. Sie bildet die Grundlage für passende Schutzmaßnahmen.

Risikomanagement

Der fortlaufende Prozess, Risiken zu erkennen, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu steuern. Im Datenschutz und in der Informationssicherheit sorgt es für ein angemessenes Schutzniveau.

Risikominderung

Maßnahmen, die die Wahrscheinlichkeit oder die Auswirkungen eines Risikos für Daten und Betroffene verringern. Beispiele sind Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen oder Schulungen.

S

T

V

Verantwortlicher

Die Stelle, die allein oder gemeinsam über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Sie trägt die Hauptverantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes.

Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Der Umgang mit besonders sensiblen Daten wie Gesundheit, Religion oder ethnischer Herkunft. Er ist grundsätzlich verboten und nur unter strengen, ausdrücklich geregelten Ausnahmen erlaubt.

Verarbeitung im Datenschutz

Jeder Vorgang im Umgang mit personenbezogenen Daten, etwa Erheben, Speichern, Verändern, Nutzen, Übermitteln oder Löschen. Schon das bloße Speichern gilt als Verarbeitung.

Verarbeitungstätigkeiten

Alle Vorgänge, bei denen personenbezogene Daten genutzt werden, etwa Erheben, Speichern, Auswerten oder Übermitteln. Sie werden im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert.

Verfügbarkeit

Schutzziel der Informationssicherheit, das sicherstellt, dass Daten und Systeme bei Bedarf zuverlässig nutzbar sind. Maßnahmen sind etwa Backups und Ausfallsicherheit.

Verhältnismäßigkeit im Datenschutz

Grundsatz, dass eine Datenverarbeitung geeignet, erforderlich und angemessen sein muss, um ihren Zweck zu erreichen. Der Eingriff in die Rechte der Betroffenen darf nicht über das Notwendige hinausgehen.

Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Datenschutzvorfall)

Eine Sicherheitsverletzung, die zu Verlust, Diebstahl, Veränderung oder unbefugter Offenlegung personenbezogener Daten führt. Je nach Risiko ist sie binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden.

Verschlüsselung

Technisches Verfahren, das Daten so umwandelt, dass sie nur mit dem passenden Schlüssel lesbar sind. Sie schützt die Vertraulichkeit bei Speicherung und Übertragung.

Vertraulichkeit

Schutzziel der Informationssicherheit, das gewährleistet, dass nur Berechtigte Zugriff auf Daten erhalten. Sie wird etwa durch Zugriffsrechte und Verschlüsselung sichergestellt.

W

Z

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