Die DSGVO verbietet KI nicht – sie verlangt nur, dass du weißt, was mit den Daten passiert, und es vertraglich absicherst. Diese vier Punkte sind das Fundament. Bei DSGPT sind sie ab Werk erfüllt.
1. Der AV-Vertrag
Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet, brauchst du einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Er regelt, was mit den Daten geschehen darf – und was nicht. Ohne AV-Vertrag fehlt die Rechtsgrundlage. Punkt.
2. Der Hosting-Standort
Daten gehören in den europäischen Rechtsraum. Hosting in Deutschland (oder On-Premise) stellt sicher, dass kein unkontrollierter Transfer in Drittländer stattfindet. Das ist einer der häufigsten Knackpunkte bei öffentlichen KI-Tools.
3. Die Modellwahl
Nicht jedes Modell ist gleich. Entscheidend ist, dass deine Eingaben nicht zum Training verwendet werden. Lokale Modelle (z. B. LLaMA oder Mistral) bieten hier die strengste Variante – sie laufen komplett in deiner Umgebung.
4. Die Mitarbeiter-Schulung
Die beste Technik nützt nichts, wenn das Team nicht weiß, was erlaubt ist. Eine kurze Schulung schafft klare Regeln – und verhindert, dass sensible Daten doch in einem privaten Tool landen.
DSGPT erfüllt alle vier Punkte
AV-Vertrag inklusive, Hosting in Deutschland oder On-Premise, Modellwahl bis hin zu lokalen Modellen und optionale Team-Schulung. Du bekommst Rechtssicherheit als Paket – nicht als Bastelaufgabe.
Rechtssichere KI ist kein Zustand, den man kauft, sondern ein Setup, das man richtig aufsetzt – und genau das übernimmt DSGPT.
Fazit
Vier Stellschrauben – AV-Vertrag, Standort, Modell, Schulung – machen aus riskanter KI eine rechtssichere Lösung. Du musst sie nicht selbst zusammensuchen: DSGPT liefert sie als fertiges Paket. Lass uns sprechen, dann ist dein Unternehmen auf der sicheren Seite.