Die im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde zu erstattende Meldung, die binnen 72 Stunden ab Kenntnisnahme von dem Datenschutzvorfall zu erfolgen hat.
Kostenlose Testversion starten
Entdecken Sie die Zukunft des Datenschutzes — 14 Tage kostenfrei